Lassen Sie uns Bilanz ziehen!

Jah­res­ab­schluss, Anlagenbuchführung, Jahresabschlussbesprechung, Mehrjahresvergleich

Ihr Jahresabschluss (Bilanz oder Einnahmenüberschussrechnung) bildet nicht nur die wichtigste Grundlage für die Berechnung Ihrer Steuerlast, er spiegelt gleichzeitig den betriebswirtschaftlichen Erfolg des vergangenen Jahres wieder. Aus diesem Grund ist der Jahresabschluss als Informationsquelle für Banken bei der Kreditvergabe von höchster Wichtigkeit.

In unserer Kanzlei erstellte Jahresabschlüsse erfüllen nicht nur den Anspruch, im Hinblick auf die individuellen Maßgaben unserer Mandanten steueroptimal gestaltet zu sein, sie sind auch von hoher betriebswirtschaftlicher Aussagekraft. Unsere Mandanten erfüllen auf diese Weise nicht nur ihre Verpflichtungen gegenüber der Finanzverwaltung, sie werden auch von den Kreditinstituten bei Kreditgesprächen und Ratingverfahren aufgrund der sehr ausführlichen Informationen bestmöglich bewertet.

Als Spiegel des betriebswirtschaftlichen Erfolges dient der Jahresabschluss als wichtiges Instrument für zukünftige unternehmerische Entscheidungen und die Kontrolle der betrieblichen Entwicklung. In unserer Kanzlei verfolgen wir grundsätzlich das Ziel einer möglichst zeitnahen Jahresabschlusserstellung, wobei der Prozess der Jahresabschlusserstellung bei uns stets in enger Zusammenarbeit mit den Mandanten erfolgt, um ihre individuellen Bedürfnisse optimal zu berücksichtigen. In dem sich anschließenden gemeinsamen Bilanzgespräch mit Präsentation werden zunächst die Zahlen des Jahresabschlusses gemeinsam besprochen und anschließend werden daraus Maßnahmen und Richtlinien für die Zukunft abgeleitet.

Unsere Leistungen im Rahmen des Jahresabschlusses:

  • Erstellung des Jahresabschlusses in der gesetzlich vorgeschriebenen Form (Handelsbilanz / Steuerbilanz oder Einnahmenüberschussrechnung)
  • Erstellung der Anlagenbuchführung
  • Erstellung der Umsatzsteuererklärungen, Körperschaftsteuererklärungen und Gewerbesteuererklärungen
  • Jahresabschlussbesprechung mit Präsentation
  • Bilanzbericht § 18 KWG
  • Mehrjahresvergleich (auch graphisch) auf Basis der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
  • graphische Darstellung Vermögen/Kapital und Aufwand/Ertrag
  • betriebswirtschaftliche Kennzahlen nach individuellen Analyseschemata
  • Erfolgsanalyse
  • Kapitalkontenentwicklung
  • Ergebnisverwendung
  • Liquiditätsentwicklung
  • Durchführung von Prüfungen nach Makler- und Bauträgerverordnung